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   LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06   

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https://dejure.org/2006,7732
LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06 (https://dejure.org/2006,7732)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2006 - 16 Sa 273/06 (https://dejure.org/2006,7732)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 16 Sa 273/06 (https://dejure.org/2006,7732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 520 Abs 3 ZPO, § 233 ZPO, § 1 AEntG, § 85 Abs 2 ZPO, § 64 Abs 6 ArbGG
    Arbeitnehmerentsendung - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Telefax - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Misslingen der Übersendung der Berufungsbegründung per Fax an das Berufungsgericht am letzten Tag der Frist; Anlastung von Fristversäumnissen wegen Leistungsstörungen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 520; ; AEntG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei gestörter Faxleitung - Darlegungslast der Urlaubskasse des Baugewerbes für Höhe der Beiträge - Erschütterung des Indizwertes der vom Arbeitgeber gemeldeten Angaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 320
  • NZA-RR 2007, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BVerfG 01. August 1996 NJW 1996, 2857).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 69, 381, 385; 88, 118, 123ff).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 69, 381, 385; 88, 118, 123ff).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Folge der Rechtskraftwirkung jener Entscheidung ist es, dass die Beklagte gegenüber dem Kläger mit allen Einwendungen gegen den bekämpften Anspruchsgrund präkludiert ist, unabhängig davon, ob sie die damalige Klägerin vorgebracht oder ob sich das Gericht damit auseinandergesetzt hatte (§§ 322, 325 ZPO; vgl. BGH 17. März 1995 NJW 1995, 1757).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Die aus der Wahl des Übermittlungsweges per Telefax herrührenden besonderen Risiken der technischen Gegebenheiten des gewählten Kommunikationsweges dürfen aber nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden, wenn die entscheidende Ursache für eine Fristversäumnis nicht in der Sphäre der Partei sondern in der des Gerichts liegt oder auf Leitungsstörungen beruht (vgl. BVerfG 21. Juni 2001 NJW 2001, 3473).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG ist § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO ebenfalls im Arbeitsgerichtsverfahren anwendbar (BAG 25. März 2004 AP Nr. 5 zu § 54 BMT-G II; BAG 10. Februar 2005 NZA 2005, 597).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    (vgl. BGH 20. Februar 2003 NJW-RR 2003, 861).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Betrifft die Berufung mehrere prozessuale Ansprüche, muss sich die Begründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Abänderung begehrt wird (vgl. BGHZ 22, 272 (278)).
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Denn Auskunft über die erzielten Verdienste geben Meldungen nach § 3 AEntG nicht, den Meldungen läßt sich auch nicht entnehmen, dass jeder der dort aufgeführten Arbeitnehmer täglich tatsächlich einen Lohnanspruch auf Vergütung von 7, 8 Arbeitsstunden, wie hier vom Kläger behauptet, erworben hat (vgl. Kammerurteil v. 17. Mai 2004 - 16/10 Sa 2019/99).
  • LAG Hessen, 04.10.2004 - 15 Sa 143/03
    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2006 - 16 Sa 273/06
    Den Indizwert der aus den Meldungen zu entnehmenden Daten im Hinblick auf den erzielten Verdienst entsandter Arbeitnehmer pro Monat kann jedoch durch konkrete Angaben über die beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Verdienst so erschüttert, dass die Meldungen allein nicht mehr geeignet sind, den Beweis für die Behauptungen des Klägers über die Höhe der seitens des in Anspruch genommenen Arbeitgebers zu erbringen (vgl. Kammerurteil v. 04. Oktober 2004 - 16/15 Sa 143/03 -EzAÜG § 3 AEntG Nr. 3).
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